Rechtsprechung
RG, 30.06.1880 - 1398/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist eine Teilung der zum Thatbestande eines Deliktes gehörigen Merkmale der Art zulässig, daß, bei Aufhebung des Erkenntnisses im Wege der Revision, die thatsächlichen Feststellungen desselben teilweise aufrecht erhalten werden, und nur zum anderen Teile die Verhandlung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 2, 289
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Von dem Rechtsfehler können tatsächliche Feststellungen sowohl dann betroffen sein, wenn sie auf einem Fehler im Verfahren beruhen (RGSt 2, 289 [291]; 53, 199), wie auch dann, wenn das sachliche Recht verletzt und infolge eines solchen Irrtums schon der Sachverhalt unvollständig oder unrichtig ermittelt worden ist.